|
|
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN |
Liebe WITH-FULL-FORCE Besucher!
An der Zufahrt zu dem Veranstaltungsgelände werden Eure Fahrzeuge von den Ordnern kontrolliert. Folgende Gegenstände sind auf dem Veranstaltungsgelände nicht gestattet:
• jegliche Gegenstände aus Glas!
• Waffen jeglicher Art
• Pyrotechnische Erzeugnisse, Fackeln
• Brandbeschleuniger
• verbotene Symboliken, indizierte Symbole und jegliche Produkte der Marke THOR STEINAR
• Gasflaschen, welche nicht fest in Wohnmobilen verbaut sind
• Sperrmüll und sperrige Gegenstände
Entlang der PKW-Warteschlange gibt es Entsorgungscontainer um die oben aufgeführten Gegenstände zu entsorgen. Bitte benutzt nur diese. Achtet die Umwelt!!!! Bitte werft keine Zigaretten aus dem Fahrzeug –Brandgefahr – Vielen Dank!!!
ACHTUNG: Fahrzeuge sind so abzuparken, dass Abgase in Richtung der Fahrspur und nicht in Richtung der Zelte strömen. Notstromaggregate müssen einen Mindestabstand von 0,5 Metern zu jedem Zelt im Umkreis einhalten.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Wird die Durchführung der Veranstaltung aus Gründen unmöglich, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, so wird dem Käufer gegen Vorlage der erworbenen Eintritts- karte der Kartenpreis zurückerstattet. Gewährleistungsansprüche gegen den Veranstalter bestehen nur, wenn die Eintrittskarte nachweislich bei einer autorisierten Vorverkaufsstelle erworben worden ist. Programmänderungen bleiben dem Veranstalter vorbehalten. Er bemüht sich im Falle der Absage einzelner Künstler um entsprechenden Ersatz. Bei Absage einzelner Künstler ist die Rückerstattung des Eintrittspreises ausgeschlossen.
Der Käufer ist für seine An- und Abreise zu und von der Veranstaltung selbst verantwortlich und parkt sein Fahrzeug auf eigene Gefahr. Für etwaige Schäden am geparkten Fahrzeug haftet der Veranstalter nicht. Mit dem Erwerb der Eintrittskarte überträgt der Käufer das Recht am eigenen Bild sowie alle eventuell entstehenden urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz-, Persönlichkeits- oder sonstigen Rechte ausschließlich, übertragbar, zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränkt an den herzustellenden und gegebenenfalls später bearbeiteten Ton- und/oder Bildaufnahmen und an jeglicher daraus resultierender sonstigen Produktion an den Veranstalter.
Camping ist nur für Weekendticket-Inhaber möglich. Das Campinggelände ist vom 28.06.2012 12.00 Uhr bis zum 02.07.2012 12.00 Uhr geöffnet. Der Aufbau von Zelten ist nur auf den zugewiesenen Campingflächen möglich. Helft mit beim Umweltschutz und insbesondere bei der Müllvermeidung.
Das eigenmächtige Anlegen von Feuerstellen, sowie das Legen von Bränden ist untersagt. Grillen ist nur mit zertifizierten, vom Handel vertriebenen und geprüften Grills erlaubt. Keine Eigen- oder Nachbauten!!! Die Grills dürfen nur zweckbestimmt eingesetzt werden. Es ist verboten diese als Feuerschalen oder anderweitig zu benutzen. Das Anzünden der Grills darf nur mit den handelsüblichen Anzündern erfolgen. Kein Benzin, Spiritus oder andere feuergefährliche Substanzen! Das Graben von Löchern von jeglicher Größe und Tiefe ist untersagt. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für etwaig entstandene Schäden. Der Verursacher haftet im vollen Umfang, auch für Folgeschäden!!! Bei Zuwiderhandlung erfolgt ein Platzverweis und der Ausschluss von der Veranstaltung! Bitte habt Verständnis aber bei Feuer hört der Spass auf !!!!
Bei der Anreise mit dem Fahrzeug (außer Motorräder) ist der Erwerb eines Parktickets erforderlich. Aufs Gelände können nur Fahrzeuge mit Parkticket, welches sichtbar am Fahrzeug angebracht sein muss. Eintrittskarten bitte zur Sichtkontrolle bereithalten. Bei den Einlässen findet aus Gründen der Sicherheit sowie der Müllvermeidung eine Sicherheitskontrolle durch den Ordnungsdienst statt. Es ist untersagt, sämtliche Gegenstände aus Glas (auch Flaschen!), Waffen aller Art, Fackeln, pyrotechnische Gegen- stände, sonstige gefährliche Gegenstände sowie Hunde und andere Tiere mitzubringen. Speisen und Getränke können ohne Mengenbegrenzung auf das Campinggelände, jedoch nur bei der Anreise, mitgebracht werden. Der Veranstalter kann Besuchern mit verbotswidrig mitgeführten Dingen den Eintritt verweigern bzw. derartige Dinge beschlagnahmen. Auf dem Campinggelände erfolgt die Einweisung durch Ordner. Es ist nicht möglich, das Campinggelände zwischendurch mit dem Fahrzeug zu verlassen. Der Käufer erhält auf dem Campinggelände an ausgeschilderten Stellen ein Armbändchen, dabei wird die Karte entwertet. Das Betreten der umliegenden Grundstücke (insbesondere das Gelände der Kiesgrube) ist verboten.
Sofas/ Sessel und Kühlschränke dürfen bei Hinterlegung eines Pfandes von 50 € je Stück mit auf das Gelände gebracht werden. Der Pfand wird an den Waffenkassen (Standorte an beiden Zufahrten zum Campinggelände, 24h besetzt bis Montag 12 Uhr) eingenommen und ausgegeben. Die Rückgabe des Pfandes erfolgt, gegen Vorlage der Pfandquittung und Abtransport des Pfandgegenstandes vom Festivalgelände durch den Besitzer/ Besucher.
Das Armbändchen berechtigt zum Betreten des Konzertgeländes während der Öffnungszeiten. Es ist untersagt, sämtliche Gegenstände aus Glas, Waffen aller Art, Fackeln, pyrotechnische Gegenstände, Speisen, Getränke, professionelle Foto-, Film- und Tonaufnahmegeräte sowie sonstige gefährliche bzw. sperrige Gegenstände auf das Konzertgelände mitzubringen.
Den Anweisungen der Ordner ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere dann, wenn ein Besucher auf dem Veranstaltungsge- lände Straftaten (z.B. Körperverletzung, Diebstahl, Drogenhandel) begeht, ist der Veranstalter berechtigt, den Käufer von der Veranstaltung auszuschließen. Macht der Veranstalter von seinem Ausschlussrecht Gebrauch, so verliert die Eintrittskarte bzw. das Armbändchen ihre/seine Wirksamkeit. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Kartenwertes ist ausgeschlossen. Jede Straftat wird sofort angezeigt. Der Veranstalter haftet für Sach- und Gesundheitsschäden nur, wenn ihm und/oder seinen Erfül- lungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt oder eine Verkehrssicherungspflicht nicht erfüllt wurde. Insbesondere haftet der Veranstalter auch nicht für aus Zelten gestohlene Sachen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei Konzerten aufgrund erhöhter Lautstärke die Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden besteht. Der Veranstalter haftet nicht für durch erhöhte Lautstärke verursachte Hör- und Gesundheitsschäden.
|
|
ÂÞÛìÚÞ 8 ÔÝÕÙ Õéñ ÞáâÐÛÞáì Ú WFF-äÕáâØÒÐÛï!
|
PICTURES WFF 2012:
|

|

|
|